Modul 3: 05. März 2026, Unterbringung und ärztliche Zwangsmaßnahmen

Über den Kurs

Die Gesundheitssorge und  Aufenthaltsbestimmung zählen zu den wohl anspruchsvollsten Aufgabenbereichen in der rechtlichen Betreuung. Die Verantwortung ist hoch, denn es müssen häufig Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen für betreute Personen getroffen werden. Dabei kann es um die medizinische Versorgung, aber auch um die Wohnsituation eines Betreuten gehen. Eine besondere Herausforderung stellen Entscheidungen dar, die Unterbringungen betreffen, etwa bei psychisch kranken Menschen. Aber auch präventive Maßnahmen zur Abwehr drohender Gefahren durch freiheitsentziehende Maßnahmen – wie die Anbringung von Bettgittern zur Vermeidung von Stürzen – und ärztliche Maßnahmen zählen dazu.

 

Schon diese wenigen Beispiele machen deutlich: Sie agieren in einem äußerst komplexen Rahmen. Oftmals bestehen daher Unklarheiten mit der Anwendung der gesetzlichen Regelungen. Wann beispielsweise wird körperlicher Zwang rechtlich einwandfrei ausgeübt? Welche Bedeutung kommt dem Willen des Betroffenen zu? Wann benötigen Sie bei freiheitsentziehenden Maßnahmen die Genehmigung des Betreuungsgerichts? Wie können Sie in Notfällen – wie z.B. bei akuter Selbstgefährdung – handeln? Und was ist zu tun, wenn Angehörige eine Strafanzeige stellen, weil aus ihrer Sicht eine unberechtigte und damit strafbare freiheitsentziehende Maßnahme vorgenommen wurde?

Mehr anzeigen

Was werde ich lernen?

  • Nach der Teilnahme Live-Webinar sind Sie mit den Rollen und Aufgaben von rechtlichen Betreuern, Bevollmächtigten, Verfahrenspflegern, Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten vertraut. Sie wissen, welche Betreuungsrechtsreform wird gezielt eingegangen.
  • Außerdem wissen Sie, wann Sie bei der Unterbringung des Betreuten, bei freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie der Einwilligung in ärztliche d wann dieser rechtlich einwandfrei ausgeübt werden darfonen der Genehmigungsantrag enthalten muss, damit Sie eine schnelle Entscheidung von dem Betreuungsgericht erhalten.
  • Sie kennen sich in zivil- als auch strafrechtlichen Haftungsfragen aus und können daher mit Haftungsrisiken bei der Unterbringung, bei freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen vermeiden.